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Dienstag, 27. November 2012

Zivilrechtliche Haftung für Foul beim Fußball


Das OLG Hamm hat entschieden, dass, wer seinen Gegenspieler beim Fußball rücksichtslos foult, für die Verletzungen, die er dem Gegner hierbei zufügt, haftet. Es hat damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt.
Bei einem Amateurspiel der Kreisliga A 3 des Kreises Dortmund kam es zu einem für beide Parteien folgenschweren Foul.
Ein Spieler war von einem Spieler der gegnerischen Mannschaft mit gestrecktem Bein gefoult worden.
Der gefoulte Spieler zog sich eine schwere Knieverletzung zu, die letztlich auch dazu führte, dass er seinen erlernten Beruf als Maler und Lackierer nicht mehr ausüben kann. Das Foul selbst wurde vom Schiedsrichter mit einer gelben Karte geahndet.
Das Oberlandesgerichts Hamm hat bestätigt, dass der Beklagte zur Leistung von Schadensersatz, u.a. eines Schmerzensgeldes in Höhe von 50.000 €, verpflichtet ist. 
Zwar hafte ein Fußballspieler mangels Fahrlässigkeit dann nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze. Vorliegend habe der Beklagte aber gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 verstoßen und rücksichtslos gehandelt. Er habe den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt. 
Was neu klingt und überraschend klingt und scheinbar für "Aufregung in Fußball-Deutschland"  sorgt, ist in Wirklichkeit ein alter Hut. 
Bereits seit Jahren beschäftigen sich immer wieder Gerichte mit Verletzungen, die bei der Ausübung gemeinsamen Sports entstehen können.
Grundsatz ist, dass eine Haftung dann nicht besteht, wenn die Verletzung bei Ausüben der Sportart nach den anerkannten Regeln nicht zu vermeiden gewesen ist oder aber gegen diese Regeln nur geringfügig verstoßen wurde.
Die Grenze zur Haftung ist jedoch dann überschritten, wenn der Regelverstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig war.
Dass diese Grenze jedoch fließend und nicht genau festlegbar ist, liegt auf der Hand. Daher werden Einzelfälle immer wieder die Gerichte beschäftigen.
Einen "Aufschrei durch Fußball-Deutschland" ist dies jedoch nicht wert. Regelkonformes Spiel oder ein geringfügiger und leicht fahrlässiger Verstoß gegen diese Regeln werden auch weiterhin nicht zu einer Haftung führen. Daran wird das jetzt vorliegende Urteil nichts ändern.