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Dienstag, 16. Oktober 2012

Immobilienerwerb in Italien - neue Abwicklungsmöglichkeit

Seit kurzer Zeit gibt es für Käufer einer Immobilie im europäischen Ausland eine neue Möglichkeit, die vom europäischen Rat der Notare ins Leben gerufen wurde: Das Programm EUFides.

Dieses erleichtert die Abwicklung des Immobilienkaufs enorm. Das gilt auch für einen Immoilienerwerb in Italien.

EUFides gibt dem Käufer die Möglichkeit, zu einem Notar in seinem Heimatstaat, in unserem Beispiel also Deutschland, zu gehen, und den Kauf von dort aus abzuwickeln. Der Heimatnotar kommuniziert sodann online mit einem Notar in Italien wo sich ja die Immobilie befindet.

Die Kommunikation findet über eine sichere Webübertragung mit Zugangsschlüsseln statt.

Im Idealfall, natürlich immer vorausgesetzt, dass man einen Notar findet, der rein tatsächlich in der Lage ist, mit einem Notar in Italien zu kommunizieren, was natürlich letztendlich auch von der gemeinsam verwendeten Sprache abhängen wird, wird der deutsche Notar sodann die benötigten Erklärungen, Belehrungen usw. den Käufern gegenüber abgeben.

Er wird deren Identität checken und sonstige benötigte Feststellungen vornehmen, die nach italienischem Recht für den Kauf erforderlich sind, ohne dass die Käufer  sich ins Ausland begeben müssen. 

Sodann wird der deutsche Notar den italienischen Notar kontaktieren und es kommt zum Informationsaustausch.

Die Akte wird sodann von dem italienischen Notar angelegt.

Der italienische Notar fährt sodann damit fort, die notwendigen Informationen in seinem Land einzuholen und die notwendigen Behörden zwecks Auskünften und sonstigen Notwendigkeiten zu kontaktieren.

Er wird sodann den Vertrag aufsetzen und diesen an den deutschen Notar senden. Weiterhin wird er ihm auch die notwendigen Belehrungen zusenden, welche nach italienischem Recht notwendig sind.

Der Vertrag wird sodann bei dem jeweiligen vom Käufer bzw. Verkäufer beauftragten Notar in Deutschland und Italien von der jeweiligen Seite unterzeichnet und online ausgetauscht.

Die Notare garantieren auch gegenseitig die Zahlung des Kaufpreises.

Die weitere Abwicklung erfolgt nun wieder durch den ausländischen Notar. Dieser sorgt für die Zahlung der Steuern und die Eintragung der Käufer im Immobilienregister.

Durch dieses System ist gewährleistet, dass die Abwicklung eines Immobilienerwerbs im Ausland sehr schnell über die Bühne gehen kann.

Dieses Verfahren hat allerdings (noch) so seine Haken:

Man muss zunüchst jeweils einen Notar finden, der dieses System kennt und auch bereit sowie technisch in der Lage ist, es anzuwenden.

Wie erwähnt, wird auch die Kommunikation zwischen den Notaren schon aus sprachlichen Gründen nicht ohne Schwierigkeiten sein.

Weiterhin muss man auch die spezielle Rolle des Vorvertrages im italienischen Immobilienrecht sehen. Dieser - nicht notariell geschlossene - Vertrag ist bereits rechtsverbindlich.

Demnach empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen Spezialisten bereits vor Unterschrift unter den Vorvertrag einzuschalten.

Das Verfahren nach dem Programm EUFides erleichtert jedoch den Abschluss des Hauptvertrages, der letztlich zum Eigentumsübergang führt, enorm und ist daher zu begrüßen.


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