Translate

Mittwoch, 18. Juli 2012

Ermittlungen gegen Schlecker wegen Insolvenzverschleppung

Ein wenig erstaunt war ich schon, als ich eben diese Nachricht gelesen habe: http://www.stern.de/wirtschaft/news/razzien-wegen-insolvenzverschleppung-anton-schlecker-im-visier-der-ermittler-1859928.html

Jetzt bin ich mal gespannt, wie sich das begründen soll, die Insolvenzverschleppung, um mal die Straftatbestände des Bankrotts und der Untreue mangels Kenntnis des vorgeworfenen Sachverhalts außen vor zu lassen.

Aber insolvenzverschleppung?

Wie die meisten wissen, handelte es sich bei der Firma Schlecker um einen eingetragenen Kaufmann und nicht um eine GmbH oder sonstige juristische Person.

Dann müssen wir aber gar nicht lange subsumieren:

Die Insolvenzverschleppung ist strafbar nach § 15 a Insolvenzordnung http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html

Und da lesen wir bereits im ersten Satz, dass sich nach dieser Vorschrift nur Mitglieder des Vertretungsorgans oder Abwickler von juristischen Personen strafbar machen können.

Schlecker war aber nun keine juristische Person, sondern eben eingetragener Kaufmann.

Und jetzt frage ich mich:

Juristische Fehleinschätzung von LKA, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter?

Missverständnis der Presse?

Oder gibt es doch eine eventuell auch zahlungsunfähige juristische Person, auf die sich die Insolvenzverschleppung beziehen soll?

Bekannt ist - zumindest mir - nichts in dieser Hinsicht. Sein kann es aber trotzdem, nachdem sich ja die Ermittlungen außer gegen Schlecker gegen 13 weitere Personen richten.

Ich bin mal gespannt!

Und es hat sich jetzt aufgelöst.

Es geht bei der Ermittlung wegen Insolvenzverschleppung um die Insolvenz der Schlecker-Tochter "Ihr Platz GmbH".


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen