Im deutschen Passrecht hat sich eine wichtige Änderung ergeben: Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen somit das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Ab diesem Tag müssen alle Kinder ab Geburt bei Auslandsreisen über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Reisepass jedoch gültig.
Den von der Änderung betroffenen Eltern wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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