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Dienstag, 15. Mai 2012

Abwicklung von Verkehrsunfällen in Italien


Italien ist von Deutschland oder der Schweiz aus mit dem Auto schnell erreicht. Daher wird der Urlaub in Italien auch gerne mit dem Auto angetreten. Dies führt leider auch dazu, dass es zu Verkehrsunfällen in Italien mit deutscher Beteiligung kommt.

In diesen Fällen gestaltet sich die Abwicklung des Unfalls schwierig, weil oftmals die Sprache nicht beherrscht wird und außerdem italienisches Recht auf das Unfallgeschehen anzuwenden ist.

Was ist also in solchen Fällen zu tun?

Zunächst sollte man sich die wichtigsten Informationen, nämlich die Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners geben lassen. Diese Informationen können Sie dem rechteckigen Aufkleber auf der Windschutzscheibe entnehmen.

Sodann sollte, falls es sich nicht nur um einen geringen Sachschaden und unstreitigen Unfallhergang handelt, die Polizei hinzugezogen werden, die sodann einen Unfallbericht anfertigt. Es sei jedoch davor gewarnt, diesen Bericht zu unterschreiben, falls Sie die Sprache nicht verstehen!

Natürlich hilft es auch weiter, sich Namen von eventuellen Unfallzeugen zu notieren und gegebenenfalls Fotos anzufertigen, falls Sie später Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen müssen.

Falls es zu Verletzungen gekommen ist, sollte man sich diese unverzüglich vor Ort attestieren lassen. Hierzu sollten Sie den nächstgelegenen „pronto soccorso“ aufsuchen. Im Nachhinein und in Deutschland erstellte Atteste könnten nämlich zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung führen.

Nur dann, wenn der Unfallhergang unstreitig ist und nur geringer Sachschaden entstanden ist, empfiehlt es sich, auf die Hinzuziehung der Polizei zu verzichten. In diesem Fall wird empfohlen, zusammen mit dem Unfallgegner einen sogenannten Europäischen Unfallbericht auszufüllen und zu unterschreiben. Einen solchen können Sie sich schon vor Antritt der Fahrt bei Ihrer Versicherung in Deutschland besorgen.

Problematisch sind Unfälle, bei denen der Verursacher unerkannt Fahrerflucht begeht oder aber das Fahrzeug nicht (mehr) versichert war.

In diesen Fällen tritt, jedenfalls bei schweren Schäden und Personenschäden, der italienische Garantiefonds für Opfer im Straßenverkehr ein. Um hier auf der sicheren Seite zu stehen sollte man jedoch unverzüglich die Polizei verständigen, die den Unfall aufnimmt.

Die Klärung der Schuldfrage bestimmt sich natürlich nach italienischem Recht. Und zwar auch dann, wenn der Unfall in Deutschland mit dem regulierungsbeauftragten der italienischen Versicherung abgewickelt wird. Dieses weicht teilweise erheblich vom deutschen Recht ab. Schon deshalb sollte man einen mit dem italienischen Recht vertrauten Experten zu Rate ziehen und nicht darauf vertrauen, die gegnerische Versicherung mache schon alles richtig. Diese vertritt natürlich ihre eigenen Interessen.

Grundsätzlich gilt nach italienischem Recht bei einem Unfall zwischen mehreren Fahrzeugen die Vermutung, dass alle Fahrzeugführer in gleichem Maße zur Entstehung des Schadens beigetragen haben. Von der entsprechenden Quote, die man sowohl vom eigenen als auch vom fremden Schaden zu tragen hat, kann man sich nur durch den Beweis befreien, dass man selbst keine Schuld an dem Unfall trägt. Schon deshalb ist dazu zu raten, möglichst alle Beweise schon am Unfallort zu sichern.

Zum Nachweis der Schadenshöhe genügt in Italien zumeist ein Kostenvoranschlag. Auch wenn in Deutschland üblich, sollte man zunächst darauf verzichten, einen Sachverständigen einzuschalten, da dessen Kosten oftmals nicht ersetzt werden.

Die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten wird nur erstattet, wenn diese nach der tatsächlich durchgeführten Reparatur in einer Rechnung ausgewiesen ist.

Ein Wertverlust des Fahrzeugs ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Für die Reparaturdauer wird, je nach Fahrzeugtyp, eine feste Tagespauschale als Nutzungsausfallentschädigung anerkannt.

Mietwagenkosten werden nur dann erstattet, wenn das Fahrzeug zur Berufsausübung unbedingt erforderlich ist. Auch dann wird jedoch ein Abschlag gemacht, der regelmäßig bei 20 % liegt.

Für die Personenschäden gilt, dass von der Krankenkasse nicht übernommene Arzt- und sonstige Kosteno voll erstattet werden

Auch ein Verdienstausfall, der auf der Basis des zu versteuernden Einkommens ermittelt wird, wird erstattet.

Bei einem dauerhaften Gesundheitsschaden oder im Todesfall kann der Ersatz des sogenannten biologischen Schadens (danno biologico) verlangt werden, der anhand einer Tabelle ermittelt wird.
Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab, z.B vom Lebensalter des Geschädigten und vom Grad der Invalidität ab. Die zugesprochenen Beträge sind zumeist deutlich höher als das in Deutschland gezahlte Schmerzensgeld.

Sofern der Schaden durch eine strafbare Handlung verursacht wurde, wobei auch eine fahrlässige Körperverletzung genügt, kann der Geschädigte weiterhin einen Ersatz seines sogenannten „moralischen Schadens“ (danno morale) verlangen.

Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren nach 2 Jahren, sofern keine Straftat vorliegt. In diesem Falle beträgt die Verjährungsfrist zumeist 5 Jahre. 

Zusammenfassend kann man sagen, dass jedenfalls bei Einschaltung eines Experten, der die Ansprüche nach italienischem Recht sachgerecht geltend machen kann, die Abwicklung eines Verkehrsunfalles in Italien sehr reibungslos über die Bühne gehen kann.

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