Italien ist von Deutschland
oder der Schweiz aus mit dem Auto schnell erreicht. Daher wird der Urlaub in
Italien auch gerne mit dem Auto angetreten. Dies führt leider auch dazu, dass
es zu Verkehrsunfällen in Italien mit deutscher Beteiligung kommt.
In diesen Fällen gestaltet
sich die Abwicklung des Unfalls schwierig, weil oftmals die Sprache nicht
beherrscht wird und außerdem italienisches Recht auf das Unfallgeschehen
anzuwenden ist.
Was ist also in solchen
Fällen zu tun?
Zunächst sollte man sich die
wichtigsten Informationen, nämlich die Versicherung und Versicherungsnummer des
Unfallgegners geben lassen. Diese Informationen können Sie dem rechteckigen
Aufkleber auf der Windschutzscheibe entnehmen.
Sodann sollte, falls es sich
nicht nur um einen geringen Sachschaden und unstreitigen Unfallhergang handelt,
die Polizei hinzugezogen werden, die sodann einen Unfallbericht anfertigt. Es
sei jedoch davor gewarnt, diesen Bericht zu unterschreiben, falls Sie die
Sprache nicht verstehen!
Natürlich hilft es auch
weiter, sich Namen von eventuellen Unfallzeugen zu notieren und gegebenenfalls
Fotos anzufertigen, falls Sie später Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen
müssen.
Falls es zu Verletzungen
gekommen ist, sollte man sich diese unverzüglich vor Ort attestieren lassen.
Hierzu sollten Sie den nächstgelegenen „pronto soccorso“ aufsuchen. Im
Nachhinein und in Deutschland erstellte Atteste könnten nämlich zu
Schwierigkeiten bei der Anerkennung führen.
Nur dann, wenn der
Unfallhergang unstreitig ist und nur geringer Sachschaden entstanden ist,
empfiehlt es sich, auf die Hinzuziehung der Polizei zu verzichten. In diesem
Fall wird empfohlen, zusammen mit dem Unfallgegner einen sogenannten
Europäischen Unfallbericht auszufüllen und zu unterschreiben. Einen solchen
können Sie sich schon vor Antritt der Fahrt bei Ihrer Versicherung in
Deutschland besorgen.
Problematisch sind Unfälle,
bei denen der Verursacher unerkannt Fahrerflucht begeht oder aber das Fahrzeug
nicht (mehr) versichert war.
In diesen Fällen tritt,
jedenfalls bei schweren Schäden und Personenschäden, der italienische
Garantiefonds für Opfer im Straßenverkehr ein. Um hier auf der sicheren Seite
zu stehen sollte man jedoch unverzüglich die Polizei verständigen, die den
Unfall aufnimmt.
Die Klärung der Schuldfrage
bestimmt sich natürlich nach italienischem Recht. Und zwar auch dann, wenn der
Unfall in Deutschland mit dem regulierungsbeauftragten der italienischen
Versicherung abgewickelt wird. Dieses weicht teilweise erheblich vom deutschen
Recht ab. Schon deshalb sollte man einen mit dem italienischen Recht vertrauten
Experten zu Rate ziehen und nicht darauf vertrauen, die gegnerische
Versicherung mache schon alles richtig. Diese vertritt natürlich ihre eigenen
Interessen.
Grundsätzlich gilt nach italienischem Recht bei einem Unfall zwischen mehreren Fahrzeugen die Vermutung, dass alle Fahrzeugführer in gleichem Maße zur Entstehung des Schadens beigetragen haben. Von der entsprechenden Quote, die man sowohl vom eigenen als auch vom fremden Schaden zu tragen hat, kann man sich nur durch den Beweis befreien, dass man selbst keine Schuld an dem Unfall trägt. Schon deshalb ist dazu zu raten, möglichst alle Beweise schon am Unfallort zu sichern.
Zum Nachweis der Schadenshöhe genügt in Italien zumeist ein Kostenvoranschlag. Auch wenn in Deutschland üblich, sollte man zunächst darauf verzichten, einen Sachverständigen einzuschalten, da dessen Kosten oftmals nicht ersetzt werden.
Die Mehrwertsteuer auf die
Reparaturkosten wird nur erstattet, wenn diese nach der tatsächlich
durchgeführten Reparatur in einer Rechnung ausgewiesen ist.
Ein Wertverlust des
Fahrzeugs ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Für die Reparaturdauer wird,
je nach Fahrzeugtyp, eine feste Tagespauschale als Nutzungsausfallentschädigung
anerkannt.
Mietwagenkosten werden nur
dann erstattet, wenn das Fahrzeug zur Berufsausübung unbedingt erforderlich ist.
Auch dann wird jedoch ein Abschlag gemacht, der regelmäßig bei 20 % liegt.
Für die Personenschäden gilt, dass von der Krankenkasse nicht übernommene Arzt- und sonstige Kosteno voll erstattet werden
Auch ein Verdienstausfall,
der auf der Basis des zu versteuernden Einkommens ermittelt wird, wird
erstattet.
Bei einem dauerhaften
Gesundheitsschaden oder im Todesfall kann der Ersatz des sogenannten
biologischen Schadens (danno biologico) verlangt werden, der anhand einer
Tabelle ermittelt wird.
Die Höhe hängt von mehreren
Faktoren ab, z.B vom Lebensalter des Geschädigten und vom Grad der Invalidität
ab. Die zugesprochenen Beträge sind zumeist deutlich höher als das in
Deutschland gezahlte Schmerzensgeld.
Sofern der Schaden durch eine strafbare Handlung verursacht wurde, wobei auch eine fahrlässige Körperverletzung genügt, kann der Geschädigte weiterhin einen Ersatz seines sogenannten „moralischen Schadens“ (danno morale) verlangen.
Schadensersatzansprüche aus
Verkehrsunfällen verjähren nach 2 Jahren, sofern keine Straftat vorliegt. In
diesem Falle beträgt die Verjährungsfrist zumeist 5 Jahre.
Zusammenfassend kann man sagen, dass jedenfalls bei Einschaltung eines Experten, der die Ansprüche nach italienischem Recht sachgerecht geltend machen kann, die Abwicklung eines Verkehrsunfalles in Italien sehr reibungslos über die Bühne gehen kann.
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